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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Elsfleth, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen im hinteren rechten rückwärtigen Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 20 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 7 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, alle verstorben April/Mai 1945
- 3 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben 1916/17.
- in 2 Gemeinschaftsgräbern insgesamt 4 russische, 1 ukrainischer, 1 polnischer und 2 holländische Zwangsarbeiter sowie 2 deutsche Zivilpersonen. Ihre Namen sind auf 2 Grabstelen verzeichnet. 1 russischer Zwangsarbeiter blieb unbekannt.
Sie starben in den Jahren 1941-45. Ob es sich bei den beiden deutschen Zivilpersonen um Strafgefangene oder Zivilarbeiter gehandelt hat, ist nicht bekannt.
Die Soldatengräber machen einen nicht sehr gepflegten Eindruck.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Elsfleth, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.