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Duisburg-Kaiserberg-Kriegsgräberstätte Erster Welt

Der Ehrenfriedhof Kaiserberg, im Nordteil des Duisburger Waldes gelegen, ist eine Kriegsgräberstätte des Ersten Weltkrieges, die in Aussage und Gestaltung aus der Tradition jener Zeit zu verstehen und zu werten ist.

Die Kriegsgräberstätte wurde am 11. Dezember 1914 durch den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Dr. Karl Jarres, eingeweiht. 801 deutsche Soldaten, die in Duisburger Lazaretten starben oder aus Duisburg stammten und fielen, haben hier ihre letzte Ruhestätte gefunden. Sie sind Opfer eines Krieges, der insgesamt etwa 10 Millionen Menschenleben forderte – davon ca. 2 Millionen deutsche Gefallene – und viel Leid über die beteiligten Länder und ihre Bürger brachte.

Am 28. Oktober 1921 wurde das "Standbild des jungen Kriegers" (sogenannte Siegfriedfigur) aufgestellt. Diese, 1919 von Professor Hubert Netzer, Düsseldorf, geschaffene Plastik, hat immer wieder zu Diskussionen geführt, da nicht eindeutig zu erkennen sei, ob der dargestellte Jüngling sein Schwert in die Scheide zurücksteckt – so der Künstler – oder aber kriegerisch zum Kampfe herauszieht.

1933 wurde vor dem Westeingang des Ehrenfriedhofes ein Ehrenmal für die Gefallenen des Infanterieregiments 193 errichtet. Besondere Erwähnung bedarf die Plastik "Sitzender Jüngling" des bekannten Duisburger Künstlers Wilhelm Lehmbruck (1881-1919, Selbstmord), die 1922 als zusätzliches Ehrenmal auf dem Friedhof aufgestellt wurde. Im Dritten Reich galt sie – wie unzählige andere Kunstwerke – als "entartet" und sollte verkauft werden; ein Luftangriff zerstörte sie. Ein Replik der Plastik befindet sich heute im Lehmbruck-Museum der Stadt Duisburg.

    "Wir wollen, dass nicht um Helden, sondern um Söhne getrauert wird, dass nicht die tönenden Vokabeln aufbewahrt werden für den nächsten Gebrauch, dass nicht das Vergessen eingesetzt wird in eine neue Rechnung des Grauens. Sonst müssten wir trauern um die Ungeborenen, an denen wir schuldig werden. Bleibt bei uns, ihr Toten, helft uns vor neuer Schuld."Günter Eich 1960

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.