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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Dessau/Anhalt, Friedhof Heidestraße I.WK

Zu Beginn des 1. Weltkrieges wurde in der Dessauer BAMAG (Berlin Anhaltische Maschinenbau AG) auf dem Werkgelände eine Granatenfüllstation für Artilleriemunition eingerichtet. Bei einer Detonation der Station wurden am 18. Oktober 1918 die Mehrzahl der Arbeiter und Arbeiterinnen zum Teil sehr schwer verletzt; 50 Menschen kamen ums Leben. Die geborgenen Toten sowie die gefundenen Körperteile von den Vermissten sind am 23. Oktober 1918, also 17 Tage vor Kriegsende, auf dem Dessauer Friedhof III beigesetzt worden. Seitens der BAMAG hat das Grabmal einen Denkmalcharakter erhalten. Die Mitarbeiter der Gießerei des Betriebes haben – auch in der DDR – das Grabmal gepflegt und erhalten.

(Quelle: Internet-Seite www.anhalt-geschichte.de/anhalt_geschichte_katastrophen.php)

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Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.