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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Denkte - Groß Denkte, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in einem Gräberfeld am Ende des Hauptweges insgesamt 17 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft, von denen 11 deutsche zivile Bürger, davon 5 Frauen und 3 Kinder sowie 1 polnische Zwangsarbeiterin und 1 polnischer Zwangsarbeiter bei einem Bombenangriff am 14. Januar 1944 umgekommen sind. Zusätzlich:
- 3 deutsche Soldaten, gestorben in Lazaretten und überführt 1943 & 1945
- 1 polnische Zwangsarbeiter, verstorben nach Kriegsende

Zusätzlich am Hauptweg im vorderen Teil fallen 5 Grabsteine von deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges auf, die auf diesem Friedhof ihre letzte Ruhe fanden. Ob diese Steine die Grablage bezeichnen oder später hier aufgereiht wurden ist nicht ersichtlich. Auf der amtlichen Gräberliste sind diese Toten nicht aufgeführt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Denkte - Groß Denkte, Gemeindefriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.