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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Delitzsch

Hier ruhen 201 Opfer beider Weltkriege.

1993 wurde mit Unterstützung der Bundeswehr eine neue Anlage für die 33 gefallenen deutschen Soldaten des 2. Weltkrieges geschaffen und 1994 das Gräberfeld für die Toten des 1. Weltkrieges neu gestaltet. Hier befinden sich auch Ehrenhaine für 132 Soldaten anderer Nationen.

An der Ostmauer des Friedhofes erinnert eine Stele an 14 KZ-Häftlinge, Opfer eines Marsches im April 1945.

Bilder von Delitzsch

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.