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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Cuxhaven - Döse, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gut gepflegten Kriegsgräberstätte im mittleren Bereich - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 132 Tote des Ersten Weltkrieges.

- 131 Soldaten der Kaiserlichen Marine, die in Ausübung ihres Dienstes im Verlauf des Krieges auf Kampfschiffen, Minen-, Vorposten- und Torpedobooten fielen, im Cuxhavener Marinelazarett an ihren Verwundungen oder durch Unfälle und Krankheit auf See und an Land starben. 8 von ihnen blieben bis heute unbekannt, sowie

- 1 russischer Kriegsgefangener, verstorben 1919.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Cuxhaven - Döse, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.