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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Clausthal - Zellerfeld, Ev.- luth. Friedhof Zellerfeld

Auf diesem Friedhof sollen ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 5 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, in Lazaretten verstorben und überführt;
- 1 ungarischer Säugling, der 1946 am Tag seiner Geburt in Zellerfeld starb und hier begraben wurde.
Diese Gräber konnten bei einer Friedhofsbegehung im August 2014 nicht ausfindig gemacht werden. Sie sind entweder eingeebnet oder es haben Umbettungen stattgefunden
In einer kleinen Anlage im unteren Teil findet man nur ein schlecht gepflegtes kleines Gräberfeld von deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges, die vermutlich im dortigen Lazarett gestorben sind. (Bilder)

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Clausthal - Zellerfeld, Ev.- luth. Friedhof Zellerfeld

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.