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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Burgdorf, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof an der Uetzer Straße ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 105 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- Gräberfeld Erster Weltkrieg: 13 deutsche Soldaten;

- Gräberfeld Zweiter Weltkrieg: 83 deutsche Soldaten, die im Lazarett, bei Flugzeugabstürzen, Luftangriffen und Unfällen starben sowie Bürger der Stadt Burgdorf, die bei Bomben- & Tieffliegerangriffen im Februar 1945 ums Leben kamen;

- 2 nebeneinander liegende kleine Grabstätten mit 5 polnischen Zwangsarbeiterinnen, die vermutlich bei Eisenbahnunglücken 1944 ums Leben kamen und 4 sowjetischen Zwangsarbeitern, deren Todesursache unbekannt geblieben sind
Fotos: Volker Fleig 2011, Ottmar Strehler 2012

Quellenhinweis zu den Zwangsarbeiteropfern:

- http://www.ak-regionalgeschichte.de/html/grabstatten_von_zwangsarbeiter.html

Bilder von Burgdorf, Ev. - luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.