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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bruchsal, Gemeindefriedhof

Auf dem städtischen Friedhof gibt es zwei Teile. Die Gräber des I. Weltkrieges tragen Kreuze mit eingehauenen Namen und Daten. Bei der Anlage des II. Weltkrieges sind die Gräber durch Namensteine mit erhabener Schrift gekennzeichnet. Über das Gräberfeld sind einzelne Kreuze aufgestellt. Die Gestaltung erfolgte in den Jahren 1953-1954.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.