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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bohmte, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen unmittelbar links hinter dem Friedhofseingang am Kriegerdenkmal - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 32 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges.
Die Anlage ist gepflegt, die Bäume an dem viersprachigen Monolithen sollten gestutzt oder ersetzt werden, damit dieser besser zur Geltung kommt.

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellenhinweis:

"Denkmal auf dem Bohmter Friedhof
Ein 1917 in der Nähe des Haupteinganges aufgestellter Monolith aus Sandstein erinnert in vier Sprachen an die im Ersten Weltkrieg im Bohmter Kriegsgefangenenlager verstorbenen Kriegsgefangenen. Während die sterblichen Überreste der englischen, französischen und belgischen Gefangenen in den Jahren 1924 bis 1926 in ihre Heimatländer überführt wurden, ruhen hier noch 32 seinerzeit mit Blasmusik und militärischen Ehren bestattete russische Kriegsgefangene."

Zitat aus der Web-Seite www.bohmte.de Menüpunkt Tourismus/Sehenswürdigkeiten/Denkmale.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.