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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Börger, Kath. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 33 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einer sehr gepflegten Grabanlage.
Im Einzelnen:
- 1 Gräberfeld mit 18 deutschen - 2 von ihnen aus dem Ersten Weltkrieg - und 5 polnischen Soldaten sowie 8 Börger Zivilpersonen und 1 sowj. Kriegsgefangenen;
- 1 Einzelgrab eines Kindes bei den Kindergräbern.
Die Opfer des Zweiten Weltkrieges verloren ihr Leben während der Kampfhandlungen in diesem Raum vom 9. - 12. April 1945 oder sind kurz danach an ihren Verwundungen gestorben.
Die toten polnischen Soldaten waren Angehörige der 1. poln. PzDiv, die im Frühjahr 1945 im Emsland eingesetzt war.

Fotos: Gemeinde Börger 2012

Bilder von Börger, Kath. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.