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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Berlin - Spandau, In den Kisseln

Der flächenmäßig größte Friedhof innerhalb der Stadtgrenzen Berlins wurde in einen bereits vorhandenen Bestand von Kiefern ("Kisseln") hineingelegt und als Nachfolge-Anlage der Friedhöfe in der Oranienburger Vorstadt eingerichtet.

Die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind in 16 verschiedenen geschlossenen Abteilungen eingerichtet worden, die fast alle nebeneinander liegen.
Bereits in den vierziger Jahren wurden hier schon einige Flächen für die durch Kriegseinwirkungen zu Tode gekommenen Personen angelegt, und zwar ausschließlich für Zivilpersonen und Soldaten des Zweiten Weltkrieges. Unter den Zivilpersonen befinden sich die Opfer, welche u.a. bei Fliegerangriffen vom 22.11.1943 und 30.1.1944 gestorben sind. Da vor allem die innerstädtischen Friedhöfe nicht über ausreichend Flächen verfügten, um die zahlreichen Toten aufzunehmen, wurden hier die Friedhöfe der Außenbezirke zu Hilfe gezogen. Besonders auffällig in den Grabfeldern ist dabei die Mehrfachbelegung der einzelnen Grabstellen. In einer Grabstelle wurden häufig zwei und mehr namenlose, unbekannte Opfer, gemeinsam mit bekannten Opfern bestattet. Eine geregelte Beisetzung dieser zahlreichen oft bis zur Unkenntlichkeit entstellten Bombenopfer, und der in den letzten Kampftagen im April/Mai 1945 verstärkt zu beklagenden Kriegsopfer war offenbar nicht mehr zu bewältigen.

In einer Abteilung finden sich gehäuft die Gräber von Opfern ausländischer Nationen, in einer anderen Abteilung mehr die Gräber der russischen Zwangsarbeiter und in einer weiteren Abteilung fanden zahlreiche deutsche Flüchtlinge ihre letzte Ruhestätte.

Für die Gefallenen des I. Weltkrieges wurden 3 Gräberanlagen mit insgesamt fast 1000 Gräbern im Jahr 1919 angelegt.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.