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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Belm, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen im linken vorderen Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 21 Tote beider Weltkriege.
Im Einzelnen:

- 4 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben in Lazaretten und überführt;
- 6 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, verstorben 1941 - 1943 in Lazaretten und überführt sowie
- 11 zivile Einwohner aus Belm und Umgebung, 1944/45 durch Luftangriffe ums Leben gekommen.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Belm, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.