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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Gandersheim, Friedhof Clus und Brunshausen

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - Tote des beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
- 3 deutscher Soldaten des Ersten Weltkrieges
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges
- 1 Kriegsgefangener der ehem. Sowjetunion*
- 1 Zwangsarbeiterin der ehem. Sowjetunion*
*Gräber wahrscheinlich nicht mehr vorhanden

Bilder von Bad Gandersheim, Friedhof Clus und Brunshausen

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Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.